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TÖDLICHE GEFAHR von FEUERSTÄTTEN

Es beginnt die Zeit, in dem der Kamin bzw. Heizung wieder ihr Können unter Beweis stellen muss.

Kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung, entsteht das gefährliche Gas KOHLENMONOXID, kurz CO genannt.

Das CO-Gas weißt die EIgenschaften auf, dass es GERUCHLOS, GESCMACKLOS & HOCHEXPLOSIV ist.

Es verbindet sich im Körper mit dem roten Blutfarbstoff ( Hämoglobin ) 250-300x lieber als mit dem Sauerstoff.
Der Betroffene klagt mit grippenähnlichen Symptomen wie z.B. Kopfschmerzen, kirschrote Hautfarbe.
Diese nehmen mit laufe der steigender Konzentration zu und führen im schlimmsten Fall zum Tode.

Um dies vorzubeugen, soll in regelmäßigen Abständen der Fachmann ( Schornsteinfeger, Gas-Wasser-Installateur ) diese Anlagen überprüfen.

Als ERGÄNZUNG wäre ein sog. CO-Melder als Vorwarner nicht verkehrt.

Gerne beraten wir Sie, KOSTENFREI, zu diesem Thema. Wir sind an keinen Hersteller gebunden !!!!

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Es soll natürlich das OPTIMALE für Ihr Haushalt sein.

Rauchmelder-Pflicht wird nicht kontrolliert

Jedes Haus muss über Geräte verfügen – Verbraucherzentrale rät zu Geräten mit Funkverbindung

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Rauchmelder können Leben retten – bald sind sie auch in Altbauten Pflicht. Foto: Fotolia Foto: Fotolia
Bis Ende kommenden Jahres müssen Eigentümer Rauchmelder in ihren Wohnungen und Häusern anbringen. Das Innenministerium erklärt, wie viele und in welchen Räumen die Geräte anzubringen sind.
Ein schrilles Pfeifen schreckt Harry Weber abends im Fernsehsessel hoch. Im Heizraum steht der Boiler in Flammen, der dort installierte Rauchmelder schlägt Alarm. Kurze Zeit später hat sich der Rauch in dem Haus in St.Wendel-Niederkirchen bis zum Dachgeschoss ausgebreitet, inzwischen schrillen alle sieben Warnmelder im Haus, erinnert sich der SZ-Leser an den Brand im Oktober 2009. Er alarmiert die Feuerwehr. Bevor Schlimmeres passieren kann, haben sich Harry Weber, seine Frau Elke und die 89-jährige Oma Alma in Sicherheit gebracht. Nachbarn und Feuerwehr löschen den Brand und die Glutnester. Die Familie rät aufgrund ihrer Erfahrung allen, ihre Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern auszustatten.

Für Neubauten gilt die Pflicht seit einigen Jahren, kürzlich hat der Landtag des Saarlandes eine neue Landesbauordnung verabschiedet (wir haben berichtet). Bis zum 31. Dezember 2016 sind jetzt auch die Besitzer von älteren Gebäuden verpflichtet, Rauchmelder in alle Wohnungen und Häuser einzubauen. Für die Anschaffung des Rauchmelders ist der Vermieter zuständig, für die Wartung und somit die Funktionsfähigkeit jedoch der Mieter.

Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, zitiert das zuständige Innenministerium aus der Vorschrift. „Sie müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“, heißt es weiter. Ob sich alle Eigentümer an die neuen Regeln halten werde nicht überprüft.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes begrüßt die neue Rauchmelder-Pflicht auch für Bestandsbauten. „Es ist zu empfehlen, solche Rauchmelder anzuschaffen, die untereinander mit Funk verbunden sind, sodass alle Alarm schlagen, wenn es in einem Raum brennt“, sagt der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale des Saarlandes Jürgen Zimper. Es bestehe sonst die Gefahr, dass der Alarm nicht gehört werde, wenn man sich zum Beispiel in einem anderen Stockwerk aufhalte. Diese Geräte kosteten zwar etwas mehr, seien aber eine sinnvolle Investition, betont Zimper.

 
QUELLE : Saarbrücker Zeitzung,  28.07.2015

Bis zum 31. Dezember 2016 haben Eigentümer Zeit, in ihren Häusern und Wohnungen Rauchmelder anzubringen. Aufzüge müssen künftig auch Sprachfunktionen für sehbehinderte Menschen aufweisen.
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen, weil sie ein Feuer in ihrer Wohnung nicht rechtzeitig bemerken. 4000 Brandverletzte behalten Langzeitschäden. Im Saarland waren es 2014 laut Feuerwehrstatistik vier Brandtote, im Jahr 2013 sieben. Rauchmelder können daher zum Lebensretter werden. Bisher galt die Rauchmelderpflicht im Saarland nur für Neu- und Umbauten. Der Landtag hat gestern mit den Stimmen und CDU, SPD und Grünen die Landesbauordnung (LBO) novelliert, sodass künftig alle Privatgebäude, also auch die Bestandsbauten, mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden müssen.

Bis zum 31. Dezember 2016 sind die Besitzer von älteren Gebäuden verpflichtet, Rauchmelder in alle Wohnungen einzubauen. „Die Feuerwehr-Statistik zeigt, dass in der Regel im Brandfall nur vier Minuten zur Flucht bleiben. Die Rauchmelder warnen rechtzeitig und sind so eine Hilfe zur Lebensrettung“, sagte der CDU-Abgeordnete Christian Gläser. Die Feuerwehr hat sich seit Jahren für eine Rauchmelderpflicht ausgesprochen. Grüne und Linke kritisierten, dass der Eigentümer und Vermieter für die Anschaffung des Rauchmelders zuständig ist, der Mieter jedoch dessen Funktionsfähigkeit sicherstellen muss. Dies sei für ältere oder behinderte Menschen kaum zu leisten. Die Grünen konnten sich nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, grundsätzlich den Vermieter für die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders verantwortlich zu machen. Ihr Antrag sah vor, dass der Vermieter die Wartung per Mietvertrag auf den Mieter übertragen kann.

Eine weitere Änderung in der Landesbauordnung fördert das barrierefreie Bauen: Künftig müssen in Neubauten Aufzüge auch über Sprachmodule für blinde und sehbehinderte Menschen verfügen. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei – also etwa für Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzbar – sein. Auch Balkon oder eine Terrasse müssen für jeden zugänglich sein. Auch öffentliche Gebäude sollen im Besucherbereich barrierefrei sein.

Ausnahmen, die von der Barrierefreiheit befreien, seien reduziert worden, sagte die SPD-Abgeordnete Gisela Kolb. Künftig müssen begründete Genehmigungsanträge dafür gestellt werden, die belegen, dass durch ein barrierefreies Bauen ein unverhältnismäßiger Mehraufwand vorliegt.

Die Opposition begrüßte im Kern die Änderungen, doch sie gehen ihr teilweise nicht weit genug. „Dass Sprachmodule nur bei Gebäuden ab einer Höhe von 13 Metern eingebaut werden müssen, ist eine unzulängliche Einschränkung. Sie gehören in alle Aufzüge“, sagte der Grünen-Abgeordnete Klaus Kessler. Birgit Huonker von den Linken monierte, dass nicht festgelegt wurde, dass künftig ein Zehntel der Gästezimmer in Hotels barrierefrei sein muss.

QUELLE : Saarbrücker Zeitung vom 16.07.2015

Rauchmelderpflicht im Saarland

RAUCHMELDER-PFLICHT soll für ALLE Gebäude im Saarland gelten.

Saarbrücken. Die Landesregierung will die Rauchmelderpflicht auf alle Gebäude ausweiten. Bislang gilt dies nur bei Neu- oder Umbauten. Nun sollen Eigentümer verpflichtet werden, in allen Wohnungen bis 31. Dezember 2016 einen Rauchmelder anzubringen. Den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung billligte der Landtag gestern in erster Lesung

Quelle : SAARBRÜCKER ZEITUNG vom 22.01.2015